Herstellende Betriebe aufgepasst – Jetzt Förderung beantragen!

Das Energiekostendämpfungsprogramm ist eine neue Energieförderung, die energieintensiven Betrieben im herstellenden und verarbeitenden Gewerbe einen Zuschuss gewähren kann. Erfahren Sie im Beitrag, ob die Förderung für Sie zutrifft und vereinbaren Sie Ihren Erstberatungstermin.

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle hat eine neue Energieförderung aufgelegt, welche temporäre Zuschüsse zu gestiegenen Erdgas- und Strompreisen in besonders betroffenen Branchen ermöglicht. Hierzu zählen die meisten Branchen des herstellenden und verarbeitenden Gewerbes. Ob Ihre Branche dabei ist, können Sie vorab im Merkblatt ab Seite 44 nachlesen.

Hier die wichtigsten Eckdaten:

  • Die Energie- und Strombeschaffungskosten müssen sich auf mindestens 3% des Produktionswertes im letzten abgeschlossenen handelsrechtlichen Geschäftsjahr belaufen.
  • Das Unternehmen hat mit der Antragstellung zu erklären, dass es ein Energiemanagementsystem nach DIN EN ISO 50001 oder DIN EN ISO 50005 betreibt, andernfalls muss es sich bereit erklären, Energieeffizienzmaßnahmen, deren Kosten sich innerhalb von drei Jahren amortisieren, umzusetzen. Ein Unternehmen, das die Umsetzung dieser Energieeffizienzmaßnahmen wirtschaftlich nicht erbringen kann, ist von dieser Erklärung befreit.

Es gibt drei beantragbare Förderstufen:

  • Die Zuschüsse in Förderstufe 1 gelten für die Monate Februar bis Juni 2022 mit 30% und Juli bis September 2022 mit einer Förderhöhe von 20%. Stufe 2 und 3 sind nur beantragbar, wenn es einen Betriebsverlust im Unternehmen gab.
  • Der Maximalbetrag für Strom und Erdgas sind 250.000€ je Fördermonat (insgesamt 2 Mio. € für alle Fördermonate)

Wir prüfen gern für Sie, ob und in welcher Höhe eine Förderung für Sie möglich ist und kümmern uns um die Antragstellung mit allem, was dazu gehört. Schnell sein lohnt sich – Die Förderung ist nur bis zum 31.08.2022 beantragbar!

Kontaktieren Sie uns über das Kontaktformular oder rufen Sie Ihre persönliche Ansprechpartnerin Frau Kimberly Klingner unter 0171 4080 323 an!

Weitere Informationen erhalten Sie auch beim BAFA

Zurück